ERGO Pro-thek

Nutzungsvereinbarung 2022

Die ERGO Group AG (folgend: ERGO) stellt Ihnen kostenlos für das Produkt ERGO Pro-thek eine Software im Rahmen einer Applikation für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) zur Verfügung.

Mit dieser Software können Sie als Vertriebspartner Inhalte der ERGO Pro-thek (z.B. Imagepräsentation) nutzen.. Die Daten von potentiellen Kunden werden dazu nicht erfasst. Um eine sinnvolle Nutzung dieser Software sicherzustellen, wird in Ergänzung Ihrer vermittler-vertraglichen Bestimmungen ein Vertragsnachtrag zur Softwarenutzung mit folgendem Inhalt zwischen Ihnen und der ERGO getroffen. Soweit hierin nichts Abweichendes geregelt ist, bleiben Ihre vermittlervertraglichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.

1. Nutzung der Applikation

Sie verpflichten sich, diese Software ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Pflicht zum Vertrieb von Produkten der ERGO und der mit ihr vertraglich verbundenen Gesellschaften gemäß Ihres Vermittlervertrages mit der ERGO (vgl. Ziffer I.2. der Allgemeinen Vertragsbedingungen/AVB) bzw. zum Orgaausbau zu nutzen.

Die Nutzung der Applikation ist ausschließlich Ihnen selbst vorbehalten. Sie dürfen daher das Programm nicht durch Weitergabe/Vervielfältigung oder auf andere Art und Weise Dritten zur Nutzung zur Verfügung stellen (Die Weitergabe der APP an Angestellte des Vermittlers ist gestattet). Sie sind zudem verpflichtet, den Zugriff unbefugter Dritter auf die Applikation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

Die Speicherung der in der Applikation einzugebenden Daten sowie der sich aus der Auswertung dieser Daten ergebenden neuen Daten erfolgt durch Sie auf Ihren Einzelplatzrechnern.

Die unter dem Menüpunkt Videos der ERGO Pro-thek hinterlegten Filme sind urheberrechtlich geschützt und nicht für kommerzielle Vorführungen freigegeben. Überspielungen, Tausch oder Verfielfältigungen, öffentliche Vorführungen und Sendungen oder sonstige gewerbliche Nutzung oder deren Duldung sind untersagt. Jegliche unautorisierte Nutzung kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

2. Nutzung des eingegebenen und durch Auswertung gewonnenen Datenmaterials

Das aus der Applikation generierte Datenmaterial wird von Ihnen ausschließlich zur Erfüllung Ihrer vermittlervertraglichen Pflicht zum Vertrieb von Produkten der ERGO und der mit ihr vertraglich verbundenen Gesellschaften genutzt.

Es ist Ihnen nicht gestattet, das Datenmaterial Dritten (Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht die Erfüllungsgehilfen des Vermittlers nach § 278 BGB) unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen.

3. Gewährleistung, Haftung

Die ERGO haftet für Mängel an der Applikation sowie für daraus resultierende Folgeschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung der ERGO nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dies gilt, wenn sich die Gewährleistung/Haftung parallel auch auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gründen lässt, auch für diese deliktische Anspruchsgrundlage.

4. Datenschutz, Datensicherung, Behandlung von zentral gespeicherten Daten

a) Akquise- bzw. Akquisitionsdaten sind insbesondere solche Kommunikationsdaten und Daten, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Beantragung des Versicherungsschutzes erhoben und verwaltet werden. Die durch Sie selbst generierten und innerhalb des Programms gespeicherten Akquisitionsdaten stehen grundsätzlich in Ihrem Eigentum, es sei denn es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der ERGO. Zu diesen gehören die im Antrag bzw. in der Anfrage für den Abschluss eines Versicherungsvertrages erforderlichen Daten. Alle personenbezogenen Daten von ERGO-Kunden stellen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des §17 UWG dar.

Sie sind die verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die von Ihnen selbst erhobenen Akquisedaten. Sie sind mit dem Vermittlervertrag auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und § 85 TKG verpflichtet worden. Dies gilt auch nach Beendigung Ihrer Vermittlertätigkeit fort.

b) Die Verarbeitung der von Ihnen generierten Akquisitionsdaten der Kunden und Vertragsinteressenten, die nicht Betriebsinterna der ERGO sind, sowie die Benachrichtigung der Betroffenen über diese Verarbeitung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Sie tragen dafür Sorge, dass die Erhebung, Datenverarbeitung und Nutzung dieser Daten datenschutzrechtlich zulässig ist und eine entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Sie stellen der ERGO die von Ihnen in datenschutzrechtlich zulässiger Weise erhobenen und gespeicherten Akquisitionsdaten zur Verfügung und stimmen einer Speicherung dieser Daten durch die ERGO zu.

c) Ihre Angestellten und Untervertreter haben dieselben Pflichten aus diesem Vertrag hinsichtlich des Datenschutzes. Sie verpflichten sie auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und § 85 TKG. Sie haften insofern für deren Einhaltung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

d) Die ERGO ist berechtigt, Dateien zu entfernen, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass diese Viren oder andere systemschädigende Dateien enthalten. Hierfür haftet die ERGO nicht.

e) Die ERGO wird technische Protokolle nicht individuell auswerten, es sei denn, dies ist aus gesetzlichen Gründen zwingend erforderlich. Sie wird diese nicht zum Zwecke der Steuerung eines einzelnen Vermittlers nutzen.

f) Für die Sicherung Ihrer außerhalb dieses Programms – insbesondere lokal -gespeicherten Daten sind Sie selbst verantwortlich. Für Schäden, die durch Unterlassung, nicht sachgemäße Bedienung oder durch fehlerhafte Datensicherung entstehen, haftet die ERGO nicht.

5. Vertragsdauer

Der Nutzungsvertrag läuft jeweils für ein Kalenderjahr und endet automatisch mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres. Sie können, solange Sie Vertriebspartner der ERGO sind, am Anfang eines Jahres einen neuen Nutzungsvertrag vereinbaren. Er endet ggf unterjährig automatisch mit Beendigung des Versicherungsvertretervertrages zwischen Ihnen und der ERGO bzw. mit dem Zeitpunkt Ihrer Entbindung von der Geschäftstätigkeit, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das ordentliche Kündigungsrecht ist für beide Vertragspartner während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (Hier ggf. Verlängerung autom. Um ein Jahr solange Vermittler für ERGO tätig)

6. Löschungspflicht

a) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses als Vertriebspartner der ERGO müssen die Daten vollständig und endgültig gelöscht werden. Sämtliche mögliche vorhandene Kopien der Datenbestände und der Applikation sind ebenfalls zu löschen. Ebenso haben Sie sämtliche Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen zu diesen Daten in Papierform nach Vertragsbeendigung an die ERGO herauszugeben.

Der Vermittler darf nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses auch dann personenbezogene Daten vom Kunden nicht für eigene Zwecke verwenden, wenn er die Kunden während seiner Tätigkeit für die ERGO selbst geworben hat.

Die Verpflichtung gemäß dieser Ziffer 6. b) umfasst nicht die in Ihrem Eigentum befindlichen Akquisitionsdaten (vgl. 4a).

Daten dürfen nur zweckgebunden erhoben werden. Sie verpflichten sich deshalb, die Akquisedaten nach einem halben Jahr nach ihrer jeweiligen Erhebung zu löschen, sofern innerhalb dieses halben Jahres kein Versicherungsvertrag mit ERGO abgeschlossen wird.

7. Sonstiges

Dieser Vertragsnachtrag bedarf zu seiner Wirksamkeit abweichend von Ziffer I.1. der AVB nicht der Schriftform. Ein Verstoß gegen die unter Ziffer 1 und 2 benannten Pflichten berechtigt die ERGO zur fristlosen Kündigung Ihres Vermittlervertrages aus wichtigem Grund. Zudem behält sich die ERGO bei derartigen Verstößen vor, strafrechtliche Schritte aufgrund der Offenbarung/Verwertung privater Daten bzw. von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gegen Sie einzuleiten.